(1) Die Mal- und Gestaltungstherapie (MGT) versteht sich als ein ausdrucksorientiertes und eigenständiges Therapieverfahren, das auf tiefenpsychologische und systemische Ansätze zurückgreift. Sie ist ein integratives, ressourcenorientiertes Verfahren, in dessen Zentrum die Bild- und Gestaltungsarbeit innerhalb der sogenannten therapeutischen Triade steht. Diese Triade bezeichnet das Zusammenspiel zwischen Therapeut*in, Bild/Objekt und Klient*in.
Sie wird im Gesundheits- und Sozialwesen, in der Pädagogik sowie in Bereichen der Kultur und Wirtschaft mit Personen und Personengruppen jeden Alters eingesetzt.
Die Ausübung der Mal- und Gestaltungstherapie umfasst die bewusste und geplante Begleitung von Menschen mittels psychodynamischen Einsatz von kreativen Methoden, Materialien und Techniken in einer therapeutischen Beziehung im Einzel- oder Gruppensetting zur
- Erhaltung, Förderung und Wiedererlangung der physischen, psychischen und psychosozialen Gesundheit sowie
- zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit psychischen und somatischen Erkrankungen, mit emotional, kognitiv oder sozial bedingten Einschränkungen, Behinderungen, Verhaltensstörungen und Leidenszuständen sowie Menschen, die davon bedroht sind.
Die Begleitung erfolgt gemäß den individuellen Bedürfnissen der Klient*innen mit prozessorientierten Interventionen.
Ziel der Mal- und Gestaltungstherapie ist das Erlebnis von Selbstwirksamkeit und Wandlung trotz Beeinträchtigungen. Sie kann Lösungswege vermitteln und die Lebensqualität und das Kohärenzgefühl der Klientel verstärken. Der Transfer eigener Erfahrungen und Erkenntnisse aus den mal- und gestaltungstherapeutischen Prozessen in den beruflichen und privaten Alltag ist ein zentrales Anliegen.
(2) Dipl. Mal- und Gestaltungstherapeut*innen sind in allen Belangen im Hinblick auf die Berufsausübung handlungsfähig. Dies setzt die eigenverantwortliche Ausführung der im Abs. 1 umschriebenen Tätigkeiten sowohl im freiberuflichen als auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses voraus (ausgenommen medizinische, psychologische und psychotherapeutische Diagnostik und Behandlung).
(3) Die Berufsausübung der Mal- und Gestaltungstherapie ist ausschließlich ausgebildeten Dipl. Mal- und Gestaltungstherapeut*innen (MGT-Aufbaustufe-Diplomlehrgang) vorbehalten. Anderen Personen als Dipl. Mal- und Gestaltungstherapeut*innen ist die berufsmäßige Ausübung der Mal- und Gestaltungstherapie untersagt. Eine Berufsausübung der Mal- und Gestaltungstherapie liegt vor, wenn diese regelmäßig betrieben wird und die Absicht besteht, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage einschließlich einer nebenberuflichen Einkommensquelle zu erzielen.